Schenkungsteuer und Kapitalertragsteuer
So können Sie auch später einzelne Bestandteile verändern, falls hierzu ein Bedarf besteht.
Eine Abrechnung nach RVG hängt vom Gegenstandswert ab. Bei einem Darlehensbetrag von 20.000 EUR betragen die Anwaltskosten bereits über 1.000 EUR, bei einem Darlehensbetrag von 100.000 EUR bereits über 2.000 EUR. So viel muss es jedoch nicht kosten! Wir vereinbaren mit Ihnen gerne eine Vergütung nach Stundensatz oder eine Festvergütung, die Aufwand, Haftungsrisiko und finanziellem Interesse berücksichtigt.