Was Sie von uns erhalten

  • Prüfung Ihrer individuellen Situation und Wünsche

  • Berücksichtigung steuerlicher Aspekte

    Schenkungsteuer und Kapitalertragsteuer

  • Erstellung Ihres Darlehensvertrages

  • Sie erhalten den Vertrag im PDF- sowie Word-Format.

    So können Sie auch später einzelne Bestandteile verändern, falls hierzu ein Bedarf besteht.

  • Erläuterung einzelner Klauseln, sofern sinnvoll

  • Weitere Handlungsempfehlungen und Tipps

Was kostet mich das?

Eine Abrechnung nach RVG hängt vom Gegenstandswert ab. Bei einem Darlehensbetrag von 20.000 EUR betragen die Anwaltskosten bereits über 1.000 EUR, bei einem Darlehensbetrag von 100.000 EUR bereits über 2.000 EUR. So viel muss es jedoch nicht kosten! Wir vereinbaren mit Ihnen gerne eine Vergütung nach Stundensatz oder eine Festvergütung, die Aufwand, Haftungsrisiko und finanziellem Interesse berücksichtigt.

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